Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1) Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Tanzstunden und Kurse nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages. (2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot – Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. (2) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. (2) Bei Kursen über mehrere Lehrgangsabschnitte (Halbjahre/Semester) ist pro Lehrgangsabschnitt im Voraus zu bezahlen. (3) Der Teilnehmer kann die Bezahlung entweder in bar oder per Überweisung tätigen. Monatliche Zahlung ist nur per Bankeinzug möglich. (4) Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,00 € Auslagenersatz verlangen.

§ 4 Vertragsdauer
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag. Wertkarten haben eine Gültigkeit von sechs Monaten – die Schulferien sind von der Gültigkeit ausgeschlossen. (2) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird. (3) Der Vertrag kann vom Teilnehmer und Veranstalter aus wichtigem Grund (z.B. lang andauernde Erkrankungen ab vier Wochen in Folge, Umzug, Unfall, Schwangerschaft o.ä.) vorzeitig gekündigt werden.

§ 5 Haftung für Schäden
(1) Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Garderobe, von Wertgegenständen und Geld des Teilnehmers. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. (2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Leistungsumfang
Die Kurseinheiten betragen je nach gewählter Kursstufe 75/90 Minuten inklusive 15 Minuten Pause. Im Solo-Tanzbereich 60 Minuten mit Trinkpause. Bei geringer Teilnehmeranzahl kann sich die Kursdauer entsprechend verkürzen.

§ 7 Tanzbedingungen
Alle Schritte, Figuren, Choreografien, Methodik und Didaktik, welche der Veranstalter unterrichtet und zeigt, sind exklusiv lizenziert und im alleinigen Gebrauchsrecht der Tanzschule Bayerle-Auchter. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er alles im Club Erlernte und Erfahrene nur für sich persönlich und privat verwendet. Er wird das Know-how oder Teile davon weder unentgeltlich an andere Personen oder Medien weitergeben, noch öffentlich (Shows) aufführen. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass er bei einem Verstoß seine Club-Mitgliedschaft sofort verliert. Der Veranstalter behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.

§ 8 Durchführung der Veranstaltungen
Der Teilnehmer ist zur Meidung der Beschädigung des Tanzparketts verpflichtet, während des Tanzunterrichts geeignete Schuhe zu tragen. Das Rauchen und der Verzehr mitgebrachter Getränke sowie Speisen von Teilnehmern sind in den Räumen der Tanzschule nicht gestattet. Ton-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind in den Räumlichkeiten des Veranstalters aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.

§ 9 Rücktritt des Teilnehmers – Stornierung
(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Veranstalter hat dann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. (2) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. 1 zurückgetreten ist.

§ 10 Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
– für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
– die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

§ 11 Ausfall des Unterrichts
Für den Fall eines durch den Veranstalter zu verantwortendem Ausfall des Unterrichts wird dieser Unterricht durch zusätzlich angebotene Termine ausgeglichen und es kann zum Ausgleich der ausgefallenen Stunden am Unterricht eines anderen Kurses teilgenommen werden.

§ 12 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 13 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 4 etwas anderes ergibt. (2) Der Veranstalter behält sich vor, einen Wechsel des Ortes, der Zeiten und des Tanzlehrers/der Tanzlehrerin vorzunehmen. (3) An gesetzlichen Feiertagen und an Tagen, die unter die ¬regionalen Schulferien fallen, findet kein Tanzunterricht statt. (4) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

§ 14 Widerrufs- & Rückgaberecht (Ticket)

Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für Tanzbälle oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Dies bedeutet, dass Eintrittskarten von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Die Tanzschule Bayerle-Auchter und AuchterEvents GbR behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern sowie im Falle der Unmöglichkeit der vermittelten Leistung und in Fällen höherer Gewalt vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vermittelten Leistung wird die Tanzschule Bayerle-Auchter und AuchterEvents GbR den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren. Ist die Tanzschule Bayerle-Auchter und AuchterEvents GbR selbst Veranstalter wird sie dem Kunden die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstatten. Bei abgesagten oder verlegten Veranstaltungen bestehen die Ansprüche auf Erstattung des Ticketpreises nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter.

Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsraum dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Neben den AGB des jeweiligen Veranstalters gelten die jeweiligen AGB des Veranstalters. Die Absage/Verlegung wird vom jeweiligen Veranstalter schnellstmöglich über seine Homepage und nach Möglichkeit auch über E-Mail, die Homepages der Kartenverkaufsstelle und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Dem Kunden wird der volle Ticketpreis (jedoch nicht die Versand- und Bearbeitungsgebühr), gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien) erstattet, wenn die Tanzschule Bayerle-Auchter und AuchterEvents GbR selbst Veranstalter ist. Ansonsten gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters und die gesetzlichen Vorschriften. Die Tickets müssen an der Vorverkaufsstelle an der sie gekauft wurden zurückgegeben werden. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. Tanzschule Bayerle-Auchter und AuchterEvents GbR erstattet die Ticketpreise nur für ihre eigenen Veranstaltungen. Für die Veranstaltungen anderer Veranstalter erstattet undercover die Ticketpreise nicht. Weitere Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen sind, werden gegen Vorlage der Originalnachweise erstattet.

Clubkonditionen
Der Clubbeitrag beinhaltet 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr. Des Weiteren erhält der Teilnehmer zur Unterstützung der Tanzstunden einen Zugriff auf Trainingsvideos der aktuell erlernten Tanzfiguren. Zudem erhält der Teilnehmer Vergünstigungen bei Tanzveranstaltungen der Tanzschule Bayerle-Auchter und ebenso einen Rabatt auf jeden weiteren Kurs in Höhe von 10%.
Clubvertragsverlängerung – Clubkündigung
(1) Wird der Club-Vertrag von dem Teilnehmer oder dem Veranstalter nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit (3Monate) gekündigt, so verlängert sich der Vertrag um einen Monat.(2) Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit – (1) – so kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Ende des Verlängerungszeitraums von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Kommt es zu keiner Kündigung zum Ablauf einer Verlängerungszeit, so verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, wobei stets eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat für Teilnehmer und Veranstalter gilt (3) Der Vertrag kann für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum im gegenseitigen Einvernehmen ausgesetzt werden. Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich dann um den Aussetzungszeitraum. (4) Bei einem Upgrade der Vertragskonditionen erhält der Teilnehmer eine Vertragsanpassung, bzw. -änderung wodurch die Vertragslaufzeit mit dem Änderungsdatum neu beginnt.